Bartsch Rechtsanwälte
Recht, Wirtschaft, Technik
In diesem Umfeld beraten wir vor allem mittelständische Unternehmen. Wir unterstützen sie mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung in allen relevanten Rechtsbereichen.
- Wir sind Berater für Unternehmer.
- Wir präsentieren nicht Bedenken, wir wirken konstruktiv an Lösungen mit und unterstützen unternehmerische Entscheidungen.
- Wir arbeiten effizient mit anderen Beratern und Rechtsabteilungen zusammen –
auch das ist für uns Teil exzellenter Beratung. - Wir sind ein eingespieltes Team aus Spezialisten, arbeiten als Experten fokussiert auf unseren Spezialgebieten und verlieren dennoch nie rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge aus den Augen.
- Unsere fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Sozietät ermöglicht eine umfassende Rechtsberatung auf höchstem Niveau.
- Die umfangreiche Lehrtätigkeit unserer Rechtsanwälte und zahlreiche Veröffentlichungen unterstreichen unsere Expertise in den Rechtsbereichen, in denen wir beraten.
Sprechen Sie uns gerne an (E-Mail: mail(at)bartsch.law oder Tel.: 0721 / 50 44 72 0). Als spezialisierte Rechtsanwälte beraten wir schnell und unkompliziert zu allen Fragen rund um das Wirtschaftsrecht.
- Arbeitsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht und Unternehmensnachfolge
- Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- IT-Recht und Datenschutz
- Konfliktlösung
Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Arbeitsrecht
Wir beraten als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen sie bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung unkompliziert Antworten geben und pragmatische Lösungen entwickeln.
Als Anwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über große Erfahrung als Referenten und bieten auch Inhouse-Seminare an: von der Pflichtschulung nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bis hin zur unternehmensspezifischen Fortbildung von Führungskräften.
Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Bau- und Architektenrecht
Bauherren und Investoren beraten wir in jeder Phase der Projektentwicklung, vom Erwerb des Grundstücks über die Projektrealisierung bis zur Vermietung oder Vermarktung des Objekts. Wir sorgen dafür, dass die dafür erforderlichen Verträge aufeinander abgestimmt sind. Bei Projektschieflagen und Meinungsverschiedenheiten beraten wir im Sinne einer für den Bauherrn wirtschaftlichen Projektrealisierung. In gerichtlichen Auseinandersetzungen setzen wir die Interessen nötigenfalls durch.
Bauunternehmen beraten wir sowohl bei der Vertragsverhandlung mit Auftraggebern als auch bei der Gestaltung von Subunternehmerverträgen.
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Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Nachfolgegestaltung und in Erbauseinandersetzungen.
Die bestmögliche Vereinbarkeit von Vermögensfluss innerhalb der Familie und Wahrung der Interessen der Familienmitglieder sind das wichtigste Ziel bei der Nachfolgegestaltung. Dabei gilt es, rechtssichere und dabei steuerlich optimierte Regelungen zu finden.
Wir vertreten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Abwicklung von Erbfällen. Ziel ist es dabei stets, durch geschicktes Verhandeln Prozesse zu vermeiden und unumgängliche gerichtliche Auseinandersetzungen schnell und kosteneffizient zu führen.
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Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Gesellschaftsrecht
Ein etabliertes mittelständisches Unternehmen benötigt eine andere Rechtsberatung als ein Unternehmen in der Gründungsphase. Beide benötigen wiederum eine andere Rechtsberatung als ein Venture Capital Investor.
Um rundum gut beraten zu sein, brauchen Unternehmen und Investoren jeder Größe und Struktur aber mehr als einen reinen Rechtsrat. Erforderlich ist vielmehr auch wirtschaftlicher Sachverstand und die Fähigkeit ihrer Berater, Strukturen zu analysieren und zu gestalten.
Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Wir beraten Unternehmen und deren Investoren beim Schutz geistigen Eigentums und der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regeln. Hierzu gehören der grenzüberschreitende Schutz von Entwicklungsergebnissen, die Gestaltung von Lizenzvereinbarungen und Strategien beim Umgang mit Unternehmens Know-how.
Wir übernehmen die Anmeldung deutscher, europäischer und internationaler Marken und deren Verwaltung, die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Schutzrechten gegen Rechtsverletzungen und die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter.
Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Handelsrecht
Unsere Kanzlei berät Unternehmer, Unternehmen und Investoren, Geschäftsführer und Vorstände in allen Phasen der Unternehmensentwicklung. Zu unseren Mandanten im Bereich Gesellschaftsrecht zählen Unternehmensgründer und Venture Capital Investoren ebenso wie etablierte mittelständische Unternehmen.
Wir beraten Gesellschafter und Investoren bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen untereinander und übernehmen erforderlichenfalls die Prozessführung in Rechtsstreitigkeiten.
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Bartsch Rechtsanwälte – Fachbereiche
Immobilienrecht
Immobiliengeschäfte sind komplex und in vielerlei Hinsicht risikobehaftet. Eine professionelle Rechtsberatung, praktische Erfahrung und technisches Know-how bei der Realisierung tragen wesentlich zum Erfolg von Immobilienprojekten bei.
Wir begleiten Ihre Immobiliengeschäfte in diesem Sinn: vom Erwerb der Immobilie(n) über die Finanzierung – und gegebenenfalls die Sanierung – bis hin zur möglichen Veräußerung oder Nutzung. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Gestaltung notwendiger Verträge (sale-and-lease-back, Energy-Contracting etc.).
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Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
IT-Recht und Datenschutz
In der IT entwickelt sich die Technik viel schneller als das Recht. Das IT-Recht befasst sich daher stetig mit technisch neuen Vorgängen, zu denen das herkömmliche Recht vielfach noch keine klaren Antworten hat. Wir haben Erfahrung im Umgang mit dieser Unsicherheit. Das beste Mittel zur Reduktion des Risikos ist die klare Vertragsgestaltung.
In enger Kooperation mit unseren Partnern beantworten wir spezifische Fragen an der Schnittstelle der Rechtsgebiete, z. B. Zuordnung von Rechten an Software, die im Arbeitsverhältnis hergestellt wird, Arbeitnehmerdatenschutz und Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
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Bartsch Rechtsanwälte – Tätigkeitsfelder
Konfliktlösung
Wer recht hat, sollte auch zu seinem Recht kommen. Patentrezepte dafür gibt es aber nicht – jeder Fall, jeder Lebenssachverhalt ist anders.
Streitige Auseinandersetzungen vor Gericht können der richtige Weg sein, zu seinem Recht zu kommen – ebenso aber auch alternative Methoden der Streitbeilegung. Denn oft ist der richtige Weg nicht nur abhängig vom Recht, sondern von einer Vielzahl anderer Faktoren, wie z. B. von wirtschaftlichen Aspekten und zeitlichen Vorgaben.