Bartsch Rechtsanwälte vertreten SAP Arena vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Mannheim/Karlsruhe:
Die SAP Arena greift in einem Eilverfahren die aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg an. Die darin enthaltenen Beschränkungen für Zuschauerzahlen sind verfassungswidrig. Die Beschränkungen sind weder angemessen noch erforderlich, zumal die SAP Arena über ein umfangreiches und bewährtes Hygienekonzept verfügt.
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