
Arbeitsrechtsfrühstück
Nach der neuen Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer unbilligen Weisungen keine Folgen leisten. Für den Arbeitgeber ist es deshalb wichtig zu beurteilen, welche Weisungen er im Einzelfall geben darf und wann die Grenze der Unbilligkeit erreicht ist. Bei dem Arbeitsrechtsfrühstück informieren wir über die Grundlagen des Weisungsrechts und diskutieren über einzelne Fallgestaltungen.
Termine:
07. Mai 2019 - ab 8:30
14. Mai 2019 - ab 8:30
21. Mai 2019 - ab 8:30