
Bartsch Rechtsanwälte
Administrative Law
Bau-, Planungs-, Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Beihilferecht, stehen im Mittelpunkt unserer Beratung im Verwaltungsrecht. Wir beraten bei Vereinbarungen im Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger oder Unternehmen, aber auch im Verhältnis zwischen verschiedenen Behörden. Bei Meinungsverschiedenheiten beraten wir lösungsorientiert und setzen nötigenfalls Ansprüche auch gerichtlich durch.
Wir beraten Behörden sowie Unternehmen, private Investoren und Privatpersonen. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als Ansprechpartner unkompliziert und gleichzeitig juristisch belastbar Antworten geben und Lösungen entwickeln.
Öffentliche Hand
- Vertragsgestaltung
- Strategie und Taktik im Prozess
Bauherren und Investoren
- Verhandlungen mit Behörden
- Vertragsgestaltung
- Formulierung von Widersprüchen und Prozessvertretung
Unternehmen
- Prüfung von Zuwendungs- und Rückforderungsentscheidungen für Beihilfen
- Eintragung in die Handwerksrolle
Öffentliches Baurecht
Das Baurecht, also das Recht eine bestimmte Immobilie auf einem bestimmten Grundstück zu errichten, ist für alle Bauherrn von großer Bedeutung. Die Sicherstellung des Baurechts steht am Anfang jedes Projekts und ist Voraussetzung für den Grundstückserwerb oder die Beauftragung eines Bauunternehmens. Wir unterstützen Sie, gemeinsam mit den von Ihnen beauftragten Architekten, bei der Sicherung des Baurechts, sei es durch Einholung einer Baugenehmigung, Verhandlungen mit Anwohnern, Gemeinden oder Baurechtsbehörden.
Genehmigungsverfahren
- Nachbareinwendungen
- Ausnahmen und Befreiungen
Widersprüche
- Formulierung von Widersprüchen gegen Nachbarbebauung
- Verhandlungen mit Ausgangs- und Widerspruchsbehörden
Prozesse
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Nachbarklage
Planungsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Schaffung von Baurecht durch Bauleitplanung einschließlich der Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge durch Beratung bei der Erstellung von Durchführungsverträgen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
Wir beraten bei Änderungen von Bebauungsplänen und zeigen die Auswirkungen auf die eigenen Baupläne auf.
Wir kennen sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen als auch die „Zwänge” der Öffentlichen Hand. So können wir pragmatische und genehmigungsfähige Lösungen entwickeln.
Verhandlungen
- mit Behörden
- mit Nachbarn
- mit anderen Beteiligten (angrenzenden Kommunen, Verbänden etc.)
Vertragsgestaltung
- Durchführungsverträge
- Übertragung
Bebauungspläne
- Rechtliche Prüfung
- Normkontrollverfahren
Umweltrecht
Die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen bei Bauprojekten eine immer bedeutendere Rolle.
Wir beraten bereits frühzeitig bei Verhandlungen mit Umweltverbänden, Gemeinden, Genehmigungsbehörden, Anwohnern und anderen Beteiligten, einschließlich erforderlicher Erörterungstermine.
Ebenso prüfen wir die Zulässigkeit von nachträglichen Anordnungen und beraten bei Verdacht auf Altlasten.
Immissionsschutzrecht
- Nachträgliche Anordnungen
- Abwehr heranrückender Bebauung
Naturschutzrecht
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten
Gewässer- und Bodenrecht
- Altlastenverdacht
- Störerhaftung
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Die öffentliche Hand spielt auch im Wirtschaftsrecht eine große Rolle. Sie vergibt Subventionen, Zulassungen und Konzessionen, die für Unternehmen Grundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sind. Unsere Beratungsfelder reichen vom stark europarechtlich bestimmten Beihilferecht, über das Abgabenrecht, das Gewerberecht einschließlich Handwerksrecht bis hin zum Abgabenrecht.
Zuteilungsprüfung
- Formulierung von Widersprüchen
- Auflagen und Bedingungen
Prozess- und Verfahrensführung
- Anfechtungsklage
- Nichtigkeitsklage
Gewerbezulassung und Handwerksrolle
- Ausnahmen
- Befreiungen
Erschließungsbeiträge
- Prüfung der kommunalen Satzungen
- Beratung bei der Abwehr nachträglicher Forderungen