
Bartsch Rechtsanwälte
public procurement law
Aufträge der öffentlichen Hand sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor – vor allem in der Bau- und IT-branche. Über 10 % des Bruttoinlandsprodukts der EU-Mitgliedstaaten entfallen auf Wirtschaftsleistungen, die nach den Regeln des Vergaberechts beschafft werden müssen.
Wir unterstützen die öffentliche Hand bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren. Wir unterstützen außerdem Unternehmen, die sich als Bieter um öffentliche Aufträge bewerben, und sorgen gegebenenfalls für effektiven Rechtsschutz – nicht nur im Nachprüfungsverfahren.
Unsere Mandanten schätzen, dass wir als Ansprechpartner unkompliziert und gleichzeitig juristisch belastbar Antworten geben und Lösungen entwickeln.
Auftraggeber
- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
- Beratung bei Rügen und mangelhaften Angeboten
- Vertretung in Nachprüfungsverfahren, einstweiligen Verfügungsverfahren und Schadensersatzprozessen
Auftragnehmer
- Unterstützung bei der Angebotsabgabe,
- Bietergemeinschaften
- Beratung bei Rügen
- Vertretung in Nachprüfungsverfahren, einstweiligen Verfügungsverfahren und Schadensersatzprozessen
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Das Vergaberecht ist dabei inzwischen stark durch europarechtliche Vorgaben geprägt. Auftraggebern, die fehlerhaft ausschreiben, drohen langwierige Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, die Projekte über Jahre verzögern können.
Bieter können bereits wegen vermeintlich geringfügiger Formfehler vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Wir unterstützen bei der Erstellung rechtssicherer Ausschreibungen und Angebote. Dabei verlieren wir den wirtschaftlichen Aspekt, der immer auch mit Zeit verbunden ist, nie aus den Augen.
Erstellung und Prüfung von Ausschreibungsunterlagen
- Verfahrensart
- Formulierung der Leistungsbeschreibung
- Vertragsgestaltung
Rügeschreiben
- Frist
- Inhalt
Angebotsabgabe
- Formfehler und Folgen
- Einsatz von Subunternehmen
- Eignungsleihe
Prüfung von Angeboten
- Ausschluss von Angeboten
- Nachfordern von Unterlage/Information
- Aufhebung vor Zuschlagserteilung
Nachprüfungsverfahren
In Vergabeverfahren spielt Zeit eine bedeutende Rolle. Will ein Bieter die Zuschlagserteilung verhindern, steht ihm oberhalb der Schwellenwerte das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung. Für Auftraggeber haben Nachprüfungsverfahren regelmäßig zur Folge, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Wir unterstützen bei Verfahren vor den Vergabekammern.
Aber auch unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren hat in der letzten Zeit eine Ausweitung der Rechtschutzmöglichkeiten durch die zuständigen Gerichte stattgefunden.
Oberhalb der Schwellenwerte
- Nachprüfungsverfahren
- Beschwerdeverfahren
Unterhalb der Schwellenwerte
- Einstweilige Verfügungsverfahren
- Erstellung von Schutzschriften
Nach der Zuschlagserteilung
Nach Zuschlagserteilung ist zwar das Vergabeverfahren abgeschlossen, dass beauftragte Projekt beginnt aber erst richtig.
Wir unterstützen bei den Herausforderungen der Projektabwicklung, besonders in unseren Spezialgebieten Bau- und Architektenrecht sowie IT-Recht, z.B. wenn Änderungen der Verträge notwendig werden, Planungs- oder Ausführungsmängel vorhanden sind oder Nachtragsvergütung geltend gemacht wird.
Aber auch unterlegene Bieter können nachträglich Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir beraten und streiten auch vor Gericht.
Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Außergerichtliche Verhandlung
- Prozessführung
Beratung bei nachträglichen Vertragsänderungen
- Vertragsverlängerungen
- Zusätzliche Leistungen
- Nachträge