Meine Spezialgebiete
Life Sciences & Pharmarecht
Die Life Sciences Branche ist in hohem Maße reguliert und unterliegt stetigem Wandel. Wir verstehen Ihr Kerngeschäft und das Umfeld, in dem Sie agieren. Wir verfügen über das juristische Fachwissen, um Ihnen unternehmerischen Erfolg im Einklang mit allen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen – innerhalb Deutschlands und international. Häufig fungieren wir in diesem Bereich als externe Rechtsabteilung.
Vertragsrecht
Wir beraten Sie zu allen Vertragsangelegenheiten mit Schwerpunkt im Bereich Life Sciences & Pharmarecht – seien es Herstellungs- und Lieferverträge mit Lohnherstellern (CMOs) für Rohstoffe, Bulk- oder Fertigprodukte; Lizenzverträge, Vertriebs-, Mitvertriebs- oder Co-Promotion-Verträge, Großhandelsverträge, Lager- und Logistikverträge, die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ein- und Verkauf, Vereinbarungen mit Angehörigen der Heilberufe, Streitbeilegungsvereinbarungen, Qualitätssicherungs-, Verantwortungsabgrenzungs-, Pharmakovigilanzvereinbarungen, Verträge für klinische Studien, Anwendungsbeobachtungen und die Beauftragung von Auftragsforschungsunternehmen (CROs), etc.
Komplexe Verträge sind unsere Stärke, im Bereich Life Sciences, aber auch darüber hinaus.
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
Wir beraten umfassend zu allen Fragen der Produktabgrenzung, Zulassung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Arzneimittel und Medizinprodukten.
Heilmittelwerberecht und Wettbewerbsrecht
Handelsrecht
Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.
Markenrecht
Das Markenrecht dient dazu, den Schutz und die Exklusivität Ihrer Marken und Logos zu gewährleisten und rechtliche Ansprüche gegen Markenverletzungen durchzusetzen. Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, indem wir von A-Z Ihre Markenregistrierungen durchführen (Marktrecherche, Eintragungsverfahren, Nachsorge), eventuelle Markenkonflikte lösen und ggf. auch gerichtlich Ihre wertvollen Marken verteidigen.
Mehr über mich
Werdegang
Marc Blaha studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Lund (Schweden) mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in Kempten, Augsburg und München.
Marc Blaha war viele Jahre als Syndikusanwalt in Unternehmen der Life Sciences Industrie tätig, wo er zu allen rechtlichen Aspekten des operativen Geschäfts beriet. Vor seinem Eintritt bei Bartsch Rechtsanwälte verantwortete er in einer Führungsposition am Hauptsitz eines international tätigen Pharmakonzerns die rechtliche Beratung der operativen Bereiche Geschäftsentwicklung, Lizenzierung, Einkauf, Regulatory Affairs sowie Marketing und Vertrieb.
Mitgliedschaften
- Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg