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Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, bei der Entwicklung von Personal- und Vergütungsmodellen und helfen, passgenaue Konzepte für ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Mandanten schätzen, dass wir als tägliche Ansprechpartner der Geschäftsleitung und der Personalabteilung pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

Unsere Spezialgebiete

Arbeitsverträge und variable Vergütungssysteme

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es, die für Ihr Unternehmen passenden Regelungen zu finden und diese Regelungen bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung anzupassen. Durch entsprechende Gestaltung von zusätzlichen variablen Vergütungssystemen können wir sicherstellen, dass Ihre unternehmerischen Interessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Systeme sichergestellt werden. Wir unterstützen Sie bei allen anstehenden Aufgaben im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Konzeption, Einführung, Umsetzung variabler Vergütungssysteme.

Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne

Betriebsräte sind in diverse Organisationsthemen einbeziehen, von Softwareeinführungen bis zu Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Besondere Komplexität ergibt sich bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, die oftmals einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern. Wir gestalten für Sie Betriebsvereinbarungen, verhandeln mit dem Betriebsrat und vertreten Ihr Unternehmen vor der Einigungsstelle.

Durchführung von Einigungsstellen

Wir unterstützen Sie, wenn sich eine Einigungsstelle nicht vermeiden lässt. Wir stehen Ihnen als aktives Mitglied einer Einigungsstelle oder als externe Berater zur Verfügung.

Beratung und Vertretung von Kommunen

Wir beraten und vertreten Kommunen zu allen Fragen des TVöD und des TV-L: Von Fragen der korrekten Eingruppierung, Versetzung, im Kündigungsfall und bei Disziplinarverfahren.

Vertretung von Dienststellen und Personalräten

Wir vertreten die Interessen von Dienststellen oder Personalräten bei Verhandlungen, insbesondere in Bezug auf die Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und die Erstellung und Verhandlung von Dienstvereinbarungen.

Arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Projekten

Bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen gestalten wir arbeitsrechtliche Strategien zur praktischen Umsetzung. In Fusionen und Transaktionen, ist eine sorgfältige Prüfung arbeitsrechtlicher Fragen, wie der Umgang mit Pensionssystemen oder der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beim Share und Asset-Deal entscheidend für einen erfolgreichen Transfer.

Betriebsübergänge

Unternehmenswandel erfordert Anpassungen in Betrieben und Arbeitsabläufen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und eine fundierte Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte bei Betriebsübergängen berücksichtigt werden. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Informationsschreiben, bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und bei der Beratung der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber sowie Geschäftsführer und Vorstände bei der Realisierung von Einzel- und Massenentlassungs­verfahren. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Grenzüberschreitende Arbeitsrechtsberatung

Mit der zunehmenden Interna­tionali­sierung der Wirtschaft ist eine umfassende rechtliche Beratung für Unternehmen, die mit arbeitsrechtlichen Fragen im internationalen Kontext konfrontiert werden, unerlässlich. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten der Remote Work unter Berücksichtigung der örtlichen Steuer- Sozialversicherungs- und Arbeitnehmerrechte und planen und unterstützen Sie bei geplanten Mitarbeiterentsendungen in das Ausland oder nach Deutschland.

Arbeitnehmerüberlassungsverträge oder Leiharbeitsverträge

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer AÜG-Erlaubnis, entwickeln für Sie rechtssichere Konzepte für Ihre gewünschte Arbeitnehmerüberlassung und entwerfen die dazugehörigen Arbeitnehmerüberlassungsverträge.

Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträge

Wir entwickeln Lösungen für Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte und gestalten hierfür Geschäftsführer- und Vorstandsverträge und stehen Ihnen beratend bei sämtlichen Fragen zur Haftung von Vorständen und Geschäftsführern zur Verfügung.

Sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren

In vielen Fällen verlaufen die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit fließend. Wir unterstützen Sie in Zweifelsfragen bei der Einleitung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens oder bei nachträglicher Feststellung einer abhängigen Beschäftigung bei der Erhebung von Widersprüchen und der Durchführung von anschließenden Verfahren vor dem Sozialgericht.

ESG-Konzepte

Starke Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken im Unternehmen entscheiden zunehmend über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Dafür sorgen neben der gesteigerten Wahrnehmung des Themas in der Öffentlichkeit zahlreiche neue Gesetzesinitiativen, die Unternehmen zu mehr Transparenz und konkreten Maßnahmen verpflichten. Unser fachbereichsübergreifendes Team von Anwälten hat die regulatorische, politische und wirtschaftliche Entwicklung von Environmental Social Governance im Blick und berät ganzheitlich bei der Implementierung der ESG-Kriterien in Ihr Unternehmen.

Betriebliche Altersversorgung

Wir beraten umfassend zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, entwickeln Konzepte und begleiten die Umsetzung betrieblicher Versorgungswerke.

IT-Recht

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