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Handelsrecht

Sie werden kaum einen Arbeitstag erleben, an dem Sie nicht mit Fragen des Handelsrechts konfrontiert werden, gleich ob dies Ihre eigenen Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen (AGB) sind, laufende Vereinbarungen mit Kunden oder projektspezifisch aufgesetzte Verträge. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zum einen bei der raschen Bereitstellung von Standardverträgen genau so wie mit der Ausarbeitung von komplexen Spezialvereinbarungen, zum anderen überprüfen wir für Sie die Regelwerke Ihrer Geschäftspartner und begleiten die Vertragsverhandlungen.

Unsere Spezialgebiete

Unternehmensstreitigkeiten

Handelsrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen erfordern nicht nur rechtliches, sondern in besonderem Maße auch betriebswirtschaftliches und zwischen-menschliches Verständnis. Die Herbeiführung einer wirtschaftlich für beide Seiten vertretbaren Lösung ist hierbei zumeist sinnvoller als die Führung eines mitunter jahrelangen Rechtsstreites. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, so landet der Rechtsstreit in der Regel bei der Kammer für Handelssachen (KfH). In diesem Fall spielen neben handelsrechtlichen Vorschriften und Gebräuchen auch prozessuale Kenntnisse eine entscheidende Rolle.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind heute allgegenwärtig, um in standardisierter Form die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden klar und rechtlich verbindlich zu regeln und einzelvertraglichen Aufwand zu vermeiden. Wir unterstützen Sie in Form der Prüfung samt evtl. notwendiger Aktualisierung Ihrer vorhandenen AGB gleichermaßen wie bei Entwurf und Ausgestaltung neuer AGB und stellen damit sicher, dass Ihre Geschäfte auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen und unnötige Streitigkeiten vermieden werden.

Handelsvertreter

Sie wissen besser als wir, dass Handelsvertreter wichtig sind, um Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt zu vertreiben, Kundenbeziehungen aufzubauen und Verkaufschancen zu maximieren. Wir beraten Sie professionell im Umgang mit vorhandenen und künftigen Handelsvertretern, indem wir passgenaue Verträge erstellen bzw. prüfen und Ihnen dabei helfen, rechtliche und geschäftliche Risiken zu minimieren, um eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit sicherzustellen. Ebenso kümmern wir uns um eine reibungslose Abwicklung im Falle der – einverständlichen wie streitigen – Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Vertriebsrecht (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise & Co)

„Der Waren- und Dienstleistungsvertrieb über Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung“ (so schon Niebling, Vertriebsrecht von A–Z, 1991, Vorwort, S. V.). In den letzten Jahrzehnten hat sich das Vertriebsrecht als komplexe Querschnittsmaterie mit immenser praktischer Bedeutung entwickelt; es begleitet den Weg eines Produktes vom Produzenten bis zum Endkunden. Eine rechtlich und betriebswirtschaftlich durchdachte Gestaltung Ihrer Vertriebsverträge vermeidet Streit mit Ihren Geschäftspartnern und sichert Ihren unternehmerischen Erfolg.

Lieferverträge

Abhängig von Ihrer unternehmerischen Tätigkeit kommen Lieferverträge in zahlreichen Varianten vor, etwa als Kaufverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge oder übergreifende Rahmenverträge. In rechtlicher Hinsicht kommt es aber vorrangig immer wieder auf dieselben Dinge an, bei denen wir Ihnen prüfend und rechts-gestaltend zur Seite stehen. So ist es insbesondere wichtig, Lieferbedingungen und -termin, Qualitätsstandards, Preise und Haftungsfragen klar und präzise festzulegen, um spätere Streitigkeiten und Kapazitätsprobleme zu vermeiden.

Internationales Handelsrecht (u. a. INCOTERMS)

Die von der internationalen Handelskammer aufgestellte Liste von Handelsklauseln und den sich daraus ergebenden Pflichten für Käufer und Verkäufer (INCOTERMS – International Commercial Terms zum 01.01.2020) ist aus dem internationalen Handelsverkehr nicht mehr wegzudenken. Die Einbeziehung von INCOTERMS in den Handelsvertrag kann in bestimmen Fällen helfen, Verträge zu vereinfachen und Rechtssicherheit im internationalen Handelsverkehr zu schaffen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne, auch in englischer Sprache.

Transparenzregister

Zweck des im Jahr 2017 eingeführten Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In das Transparenzregister sollen Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von „Rechtseinheiten“ und „Rechtsgestaltungen“ erfolgen. Die meisten Unternehmen trifft insoweit eine bußgeldbewehrte Mitteilungspflicht. Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten kann gerade in mehrstufigen Konzernstrukturen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung darstellen und erfordert eine präzise rechtliche Prüfung. Bei unterlassener oder falscher Mitteilung liegt regelmäßig eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit vor, die seitens des Bundesverwaltungsamtes mit steigender Konsequenz verfolgt und durchgesetzt wird.

Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)

Vertraulichkeitsvereinbarungen („Non-Disclosure Agreements, NDA) sind wichtig, um sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen und sicherzustellen, dass vertrauliche Daten nicht unautorisiert offengelegt oder missbraucht werden. Wir überprüfen für Sie, ob Ihre NDAs „wasserdicht“ sind und schließen etwaig vorhandene Lücken bzw. erstellen zu Ihren aktuellen Projekten passende neue Vereinbarungen. Ebenso schauen wir kritisch auf NDAs die Ihnen von Geschäftspartnern zur Unterschrift vorgelegt werden, weisen auf gefährliche Stellen hin und übernehmen das Aushandeln angemessener Alternativen.

Gut zu wissen

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31.08.2023
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