Bartsch Rechtsanwälte

Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Nachfolgegestaltung und in Erbauseinandersetzungen.

Die bestmögliche Vereinbarkeit von Vermögensfluss innerhalb der Familie und Wahrung der Interessen der Familienmitglieder sind das wichtigste Ziel bei der Nachfolgegestaltung. Dabei gilt es, rechtssichere und dabei steuerlich optimierte Regelungen zu finden.

Wir vertreten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Abwicklung von Erbfällen. Ziel ist es dabei stets, durch geschicktes Verhandeln Prozesse zu vermeiden und unumgängliche gerichtliche Auseinandersetzungen schnell und kosteneffizient zu führen. Unsere Erfahrung hilft uns, eine hohe fachliche Qualität zu gewährleisten und gleichzeitig die in erbrechtlichen Fällen oftmals sehr hohe emotionale Betroffenheit der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.

Nachfolgegestaltung

  • Erbverträge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge - Übergabeverträge
  • Nießbrauch und Wohnungsrecht
  • Pflichttteilsreduzierung
  • Digitaler Nachlass
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Steueroptimierung

Abwicklung von Erbfällen

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Vermächtniserfüllung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbprozesse
  • Erbscheinsverfahren

Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Ein Generationenwechsel ist vor allem in inhabergeführten Unternehmen eine Herausforderung – in persönlicher, unternehmerischer und rechtlicher Hinsicht. Die Beratung dieses Wechsels erfordert deshalb nicht nur rechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern vor allem Einfühlungsvermögen, um eine unternehmerische Lebensleistung für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten.

Wir sind uns dieser Tatsache bewusst und beraten Sie deswegen mit der notwendigen Kompetenz und Sensibilität.

Nachfolgegestaltung

  • Konzepte zur Unternehmensnachfolge
  • Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen
  • Vorbereitende Maßnahmen - Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmertestament
  • Gesellschaftsrechliche Begleitung
  • flankierende familienrechtliche Maßnahmen - Eheverträge
  • Unternehmervorsorgevollmachten
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • "Notfallkoffer" für Unternehmen

Familienunternehmen und Unternehmerfamilien

Unternehmerfamilien haben in Rechtsfragen oft besonderen Beratungsbedarf. Vor allem erb- und familienrechtliche Entscheidungen können erheblichen Einfluss auf ein Familienunternehmen haben.

Wir begleiten Ihre Entscheidungen im Hinblick auf Ihr Unternehmen mit erb- und familienrechtlicher Expertise und gestalten beispielsweise Testamente, Erbverträge, Eheverträge oder Betreuungs- und Vorsorgevollmachten.

Vorsorgedokumente

  • Generalvollmachten
  • Handlungsanweisungen
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
Standort Karlsruhe

Bahnhofstraße 10 • 76137 Karlsruhe

Telefon: +49 (0)721 50 44 72-0
Telefax: +49 (0)721 50 44 72-01

Standort Frankfurt

Bockenheimer Landstraße 92 • 60323 Frankfurt a.M.

Telefon: +49 (0)69 76 75 88 85

Standort München

Dultstraße 1 • 80331 München

Telefon: +49 (0)89 1 89 19 610 - 0
Telefax: +49 (0)89 1 89 19 610 - 1