Rechtsanwälte Dr. Hoff, Leipert, Dr. Moeller, Przerwok und Zentner beraten und vertreten in allen Bereichen des Rechts der Immobilie in Karlsruhe und bundesweit..

Immobilienrecht

Als Anwälte für Immobilienrecht unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der laufenden Bewirtschaftung und der Veräußerung von Immobilien. Hierzu zählt u.a. die Vorbereitung und Begleitung von Immobilientransaktionen, die rechtliche Betreuung von Projektentwicklungen sowie die Beratung und Vertretung im Bereich des (gewerblichen) Mietrechts.

Wir beraten als Rechtsanwälte für Immobilienrecht unsere Mandanten zu allen Aspekten der Vertragsgestaltung. Kommt es zu Konflikten, so übernehmen wir die Prozessvertretung und setzen die Interessen unserer Mandanten engagiert und wirkungsvoll durch.


Auf dieser Seite finden Sie:


Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Alexander Hoff berät u.a. in Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg seine Mandanten zu allen immobilienrechtliche Fragen.

Dr. Alexander Hoff
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht


E-Mail: alexander.hoff(at)bartsch.law

Tel.: 0721 / 50 44 72 32

Dr. Reinhard Möller, Rechtsanwalt und Fachanwalt,  vertritt seine Mandanten zu allen immobilienrechtlichen Aspekten.

Dr. Reinhard Möller

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

E-Mail: reinhard.moeller(at)bartsch.law

Tel.: 0721 / 50 44 72 33


Immobilienrechtsanwältin und Fachanwältin Sabine Przerwok ist Ansprechpartnerin zu allen Fragen im Bereich des Rechts der Immobilie.

Sabine Przerwok

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Vergaberecht

E-Mail: sabine.przerwok(at)bartsch.law

Tel.: 0721 / 50 44 72 40

Immobilienanwältin Sarah Zentner berät in Karlsruhe und bundesweit zu allen Fragen rund um die Immobilie.

Sarah Zentner

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht


E-Mail: sarah.zentner(at)bartsch.law

Tel.: 0721 / 50 44 72 37


Unsere Leistungen


Immobilientransaktionen

Für Investoren, Immobilienfonds und Family Offices verhandeln wir den An- und Verkauf von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien, führen die Legal Due Diligence durch und strukturieren ein sicheres Vertragsabwicklungsverfahren.

Als Immobilienanwälte entwerfen wir Verträge u.a. für asset-, share-, forward, sale-and-lease-back Deals und Immobilien-Joint-Ventures, gestalten Nachbarschaftsvereinbarungen inklusive grundbuchrechtlicher Sicherungen und führen Gesellschaftsstrukturierungen im Vorfeld einer Transaktion durch.



(Gewerbliches) Mietrecht

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Immobilienrecht beraten wir beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen und verhandeln Nachträge. Bei Um- und Ausbauten im Bestand sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen begleiten wir unsere Mandanten umfassend, z.B. indem wir passgenaue Modernisierungsvereinbarungen entwerfen.

Neben dieser gestaltenden Tätigkeit stehen wir unseren Mandanten auch in streitigen Auseinandersetzungen zur Seite: sei es nun bei vertragswidrigem Mietgebrauch, Zahlungsrückständen oder gar Mieterinsolvenzen. Wir führen die notwendigen Prozesse und betreiben - falls nötig - die Zwangsvollstreckung und Zwangsräumung.



Projektentwicklung

Wir begleiten unsere Mandanten von der Projektinitiierung bis zur erfolgreichen Platzierung des Investments am Markt. Hierzu schaffen wir für unsere Mandanten das Baurecht, etwa durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen und dem Mitwirken an vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Wir gestalten die Grundstückskaufverträge beim Ankauf, übernehmen das komplette Vertragsmanagement sowie das juristische Nachtrags- und Mängelmanagement während der Bauphase und begleiten den Abverkauf der Einheiten.



Asset Management und immobilienrechtliche Bestandsberatung

Neben dem Mietrecht sind wir für unsere Mandanten Ansprechpartner für sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Wir entwerfen und verhandeln Asset-, Property- und Facility-Management-Verträge, prüfen Wartungs- und Versorgungsverträge und begleiten Hausverwalter und Wohnungseigentümer bei kritischen Wohnungseigentumsversammlungen. Auch bei der Revitalisierung/Redevelopment einer Immobilie unterstützen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragestellungen.



Konfliktlösung und Prozessführung

Im Geschäftsleben bleiben Konflikte nicht aus: Die erworbene Immobilie stellt sich doch nicht als so rentabel heraus, der Mieter weigert sich die vertraglich vereinbarten Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, der Vermieter behält zu Unrecht die geleistete Mietsicherheit ein.

Solche Ereignisse können nicht nur den Erfolg einer Investition gefährden, sondern existenzgefährdend sein. Für unsere Mandanten prüfen wir die rechtlichen Handlungsalternativen, entwickeln eine pragmatische Lösungsstrategie und verhandeln mit den übrigen Beteiligten. Und ist der Gang zu Gericht nicht zu vermeiden, so setzen wir die Interessen unserer Mandanten engagiert, leidenschaftlich und mit Nachdruck durch.


Auf einen Blick:

Immobilientransaktionen

  • Durchführung der Due Diligence
  • Begleitung des Verkauf- bzw. Ankaufprozesses (vom Letter of Intent bis zum erfolgreichen Signing und Closing)
  • Entwurf, Gestaltung und Verhandlung des Immobilienkaufvertrages (sowohl als Asset-Deal als auch Share-Deal)
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Beratung im Vorfeld der Transaktion (z.B. Wahl der Gesellschaftsform)
  • Vertretung und Prozessführung im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Immobilieninvestitionen (z.B. Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag, Mängel des Grundstückes und der Immobilie)

(Gewerbliches) Mietrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen (insbesondere: Verteilung der Betriebskosten, Wartungskosten, Instandhaltungskosten; mietrechtliche Besonderheiten bei Shopping-Center; Staffelmietvereinbarung; Wertsicherungsklausel / Indexklausel; notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung; notarielle Räumungsunterwerfungserklärung; Mieterdienstbarkeiten)
  • Kündigung und Räumung von Mietverträgen über gewerbliche Räume
  • Mietinkasso (inkl. Geltendmachung von Mietrückständen, Betriebskostennachforderungen, Einforderung von rückständigen Mieten, Schadenersatzansprüchen wegen vertragswidrigem Mietgebrauch)
  • Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Anzeige von Mietmängeln, Durchsetzung von Mietminderung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
  • Rückforderung der Kaution
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietrecht

Projektentwicklung

  • Schaffung des Baurechts
  • Bauvertragsmanagement und baubegleitende Rechtsberatung
  • Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Begleitung des Abverkaufs der Einheiten

Immobilienrechtliche Bestandsberatung

  • Erstellung von Asset-, Property- und Facility-Management-Verträge
  • laufende Beratung von Asset- und Property-Managern sowie Hausverwaltern
  • Revitalisierung/Redevelopment von Immobilien

Maklerrecht

  • Erstellung und Gestaltung von Maklerverträgen (einschließlich von AGB)
  • Rechtssichere Gestaltung des Widerrufsrechts
  • Streitigkeiten im Rahmen einer Reservierungsvereinbarung
  • Rückforderung von Maklerprovision wegen Pflichtenverstoß
  • Durchsetzung von Provisionsforderungen


Sie haben Fragen zu einem dieser Bereiche?


Unsere Anwälte für Immobilienrecht

Drei Fragen an den Immobilienanwalt


Immobilienrecht- Was ist das eigentlich?

Das Immobilienrecht ist eine Querschnittsmaterie. Viele Rechtsgebiete sind für die Immobilie und ihre wirtschaftliche Nutzung relevant: z.B. das Kaufrecht, das Baurecht, das Kreditrecht oder das Mietrecht. Bei der Beratung haben wir daher als Anwälte für Immobilienrecht immer die möglichen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen einschlägigen Rechtsgebieten im Blick.

Ein Beispiel: Beim Erwerb einer Immobilie spielt vor allem das Kaufrecht und die besonderen Regelungen zum Kauf von Grundstücken eine Rolle. Für den wirksamen Eigentumserwerb bedarf es allerdings noch der  Eintragung in das Grundbuch. Damit ist neben dem Kaufrecht auch das Grundbuchrecht relevant. Meistens erfolgt der Kauf auch nicht vollständig mit Eigenmitteln. Vielmehr werden zur Finanzierung der Immobilie Kredite aufgenommen. In diesem Fall hat der Immobilienanwalt bei seiner Beratung auch das Kreditrecht und Kreditsicherungsrecht zu berücksichtigen.

Manchmal existiert die Immobilie aber noch gar nicht, sondern sie soll erst entwickelt werden. Dann sind nicht nur das Kauf- und Grundbuchrecht zu beachten, sondern die entscheidende Rolle kommt dem öffentlichen und privaten Baurecht zu. 



Kauf einer Immobilie - Was gilt es zu beachten?

Der Erwerb einer Immobilie bedarf nicht nur eines gut strukturierten und klar formulierten Vertrages, sondern insbesondere einer sorgfältigen Prüfung etwaiger Risiken im Vorfeld des Erwerbs (sog. Legal Due Diligence).

So gilt es insbesondere mögliche öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. Baulasten, Reglementierung durch einen Bebauungsplan, Lage in einem Sanierungsgebiet, Denkmalschutz) festzustellen und zu bewerten. Daneben sind etwaige Mietverträge, die durch den Kauf der Immobilie automatisch übernommen werden, auf problematische Regelungen zu untersuchen. Je nach Fallgestaltung hat hier der Anwalt für Immobilienrecht darauf hinzuwirken, dass eine sog. Vollständigkeitsbescheinigung durch den Verkäufer vorgelegt wird. So lässt sich das Risiko eines Schriftformmangels senken.

Vor der eigentlichen Kaufvertragsgestaltung stellt sich die Frage, ob die Immobilie selbst (Asset Deal) oder die immobilienhaltende Gesellschaft (Share Deal) erworben werden soll. Je nach gewählter Strukturierung unterscheidet sich die Komplexität des Vertragswerks und der Umfang der vorgeschaltete Due Diligence.

Im Kaufvertrag über die Immobilie hat der Immobilienanwalt dann insbesondere auf eine klare Regelung der Haftung und Gewährleistung hinzuwirken. Etwaige Garantien von Risiken, die sich aus der Due Diligence - Prüfung ergeben haben, sind im Kaufvertragsentwurf entsprechend abzubilden.



Immobilienrechtliche Bestandsberatung - Was sind die wichtigsten Themen?

In der immobilienrechtlichen Bestandsberatung spielt natürlich das Mietrecht die entscheidende Rolle. Häufig hängt der Wert der Immobilie unmittelbar von den abgeschlossenen Mietverträgen ab. Nachteilige Regelungen führen im Falle des Exits zu Kaufpreisabschlägen und während der Haltedauer zu einer niedrigeren Rendite.

Daher ist bei Mietvertragsverhandlungen ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, wie die Wertsicherungsklausel ausgestaltet ist, wer welche Nebenkosten trägt und wie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten verteilt sind. Daneben ist auf eine sorgfältige Formulierung der vereinbarten Sicherheiten zu achten (Barkaution vs. Bürgschaft, Mieterdienstbarkeit, notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung). Natürlich muss auch die Mietfläche sowie der Mietzweck möglichst konkret beschrieben werden, um Streitpotential von vornherein zu reduzieren.



FAQ - Die wichtigsten Fragen vom Anwalt für Immobilienrecht beantwortet


Welche Rechtsgebiete umfasst das Immobilienrecht?

Für das Immobilienrecht spielen viele Rechtsgebiete eine Rolle. Zum Beispiel:

  • Kaufrecht
  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Mietrecht
  • Sachen- und Grundbuchrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • privates und öffentliches Baurecht

Was macht einen guten Anwalt für Immobilienrecht aus?

Ein Immobilienanwalt sollte neben exzellenten juristischen Kenntnissen wirtschaftliches sowie technisches Verständnis vereinen. Denn sinnvolle Lösungen sind nur Lösungen, die rechtlich und wirtschaftlich dem Mandanten helfen.

Gibt es einen Fachanwalt für Immobilienrecht?

Nein, es gibt keinen Fachanwalt für Immobilienrecht. Zwar gibt es einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Beide Fachanwaltstitel decken aber nur einen Teilbereich immobilienrechtlicher Fragen ab. Bei der immobilienrechtlichen Rechtsberatung sind noch viele weitere Rechtsgebiete relevant.

Daneben sind auch wirtschaftliche Aspekte sowie Branchen- und Marktkenntnisse für die erfolgreiche Beratung entscheidend. Gerade hier kommen die Vorteile einer Kanzlei, die sich wie wir dem Wirtschaftsrecht verschrieben hat, zum Tragen.

Was unterscheidet das Immobilienrecht vom Grundstücksrecht?

Das Grundstücksrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts.

Das Grundstücksrecht regelt insbesondere den Erwerb von Eigentum an einem Grundstück sowie mögliche Belastungen eines Grundstückes. So können Grundstücke etwa durch Grundschulden belastet sein, die Immobilienkredite absichern. Auch können Grundstücke durch Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte) oder einen Nießbrauch belastet sein.


Neben der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück besteht auch die Möglichkeit, dass ein Erbbaurecht an einem Grundstück eingeräumt wird. Der Inhaber des Erbbaurechts ist dann berechtigt, auf dem Grundstück ein Haus zu bauen.

Unser Blog: Bleiben Sie aktuell!


Das Immobilienrecht ist stetig im Wandel. Durch neue Gesetzesvorhaben reguliert der Gesetzgeber immer weiter diesen Rechtsbereich. Auch die Gerichte entwickeln ihre Rechtsprechung zu immobilienrechtlichen Fragen weiter.

Aus diesem Grund haben wir unseren Bau- und Immobilienrechtsblog ins Leben gerufen: baurechtzweinull.de. Dort bloggen wir zu aktuellen Gesetzesvorhaben und zu neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung, die die Immobilienbranche bewegen.

Unsere Broschüre "Bau- und Immobilienrecht"


In unserer Broschüre informieren wir Sie als Immobilienrechtsanwälte in Karlsruhe zu unserem immobilienrechtlichen Beratungsspektrum sowie über angrenzende Rechtsgebiete.

In unserer Broschüre "Bau- und Immobilienrecht" informieren wir Sie ausführlich zu den Leistungen, die wir als Rechtsanwälte erbringen. Daneben gehen wir auch auf angrenzende Leistungsbereiche ein, etwa auf unsere Leistungen bei der baubegleitende Rechtsberatung.

Sämtliche Fotografien, die in der Broschüre gezeigt werden, zeigen Immobilien in Karlsruhe.

Standort Karlsruhe

Bahnhofstraße 10 • 76137 Karlsruhe

Telefon: +49 (0)721 50 44 72-0
Telefax: +49 (0)721 50 44 72-01

Standort Frankfurt

Bockenheimer Landstraße 92 • 60323 Frankfurt a.M.

Telefon: +49 (0)69 76 75 88 85

Standort München

Dultstraße 1 • 80331 München

Telefon: +49 (0)89 1 89 19 610 - 0
Telefax: +49 (0)89 1 89 19 610 - 1